AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MSM Metal Parts GmbH

B2B – gültig ab September 2026

1. Geltungsbereich und Zustandekommen des Vertrages

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf sämtliche Lieferungen und Leistungen der MSM Metal Parts GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB Anwendung. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen oder diese ergänzen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

1.2. Der Vertrag gilt entweder mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung der vereinbarten Lieferung bzw. Leistung als abgeschlossen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Bestellungen auch nur teilweise anzunehmen. Durch die Abgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde zugleich die Geltung dieser AGB.

1.3. Änderungen, Ergänzungen sowie sonstige Nebenvereinbarungen zu einem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Angebote und Annahme von Aufträgen

2.1. Von uns abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Eine Bestellung wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch deren unverzügliche Ausführung nach Eingang verbindlich angenommen. Erfolgt die Annahme durch Ausführung des Auftrages, gilt die von uns ausgestellte Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

2.2. Vereinbarte Sonderkonditionen beziehen sich ausschließlich auf die jeweilige Bestellung. Aus solchen Sondervereinbarungen kann kein Anspruch auf deren Gewährung bei zukünftigen Aufträgen oder Vertragsabschlüssen abgeleitet werden.

2.3. Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen gegenüber der vom Kunden übermittelten Bestellung, gilt deren Inhalt als angenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich widerspricht.

2.4. Bei offensichtlichen Irrtümern sowie bei Druck-, Schreib- oder Rechenfehlern in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen sind wir berechtigt, die entsprechenden Angaben zu berichtigen.

2.5. Treten nach Abschluss des Vertrages erhebliche Abweichungen von der ursprünglichen Kalkulation auf, die auf technische oder produktionsbedingte Umstände, insbesondere auf Vorgänge innerhalb der Fertigung, zurückzuführen sind, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen werden in diesem Fall entsprechend verrechnet.

2.6. Wird uns nach Vertragsabschluss bekannt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben, etwa aufgrund eines eingetretenen Zahlungsverzuges, können wir die Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts oder die Stellung geeigneter Sicherheiten verlangen. Alternativ sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung, Versand und Übergang der Gefahr

3.1. Angegebene Liefertermine und Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Vereinbarung getroffen wurde, lediglich annähernd. Ereignisse höherer Gewalt, sonstige unvorhersehbare Umstände sowie Verzögerungen bei unseren Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferfrist entsprechend anzupassen.

3.2. Ein Rücktritt des Kunden aufgrund eines Lieferverzuges setzt zuvor die schriftliche Setzung einer Nachfrist von mindestens vier Wochen voraus. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist ein Rücktritt zulässig.

3.3. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Entscheidung über Versandart und Verpackung treffen wir unter Berücksichtigung sachlicher, wirtschaftlicher und umweltgerechter Gesichtspunkte.

3.4. Wird der Versand auf Veranlassung oder aufgrund eines Verschuldens des Kunden verzögert, geht die Gefahr bereits mit unserer Mitteilung über die bestehende Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstehenden Lagerkosten sind vom Kunden zu tragen.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1. Sämtliche Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Preisstellung erfolgt ab Werk gemäß Incoterms 2020 (EXW).

4.2. Kommt es zu wesentlichen Erhöhungen unserer Kosten, insbesondere aufgrund gestiegener Preise unserer Zulieferer, sind wir bei Lieferungen, die erst mehr als zwei Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Übersteigt die Preiserhöhung 10 %, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Soweit keine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, ist der jeweilige Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.4. Für die Dauer eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Verbindung mit § 1333 Abs. 2 ABGB verrechnet. Die Möglichkeit, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt und Unterlagen

5.1. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher hierfür geschuldeter Zahlungen bleibt die von uns gelieferte Ware in unserem Eigentum.

5.2. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits weiterveräußern. Für den Fall einer genehmigten Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche daraus gegenüber Dritten entstehenden Forderungen an uns ab.

5.3. Sämtliche von uns erstellten oder zur Verfügung gestellten Entwürfe, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen einschließlich der daran bestehenden Urheberrechte verbleiben im Eigentum der MSM Metal Parts GmbH. Eine Nutzung oder Vervielfältigung dieser Unterlagen ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.

6. Prüfung, Mängelanzeige und Gewährleistung

6.1. Der Kunde hat die übernommene Ware unverzüglich nach deren Übergabe zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Untersuchung zunächst nicht erkennbar waren, sind innerhalb derselben Frist ab ihrer Entdeckung schriftlich bekanntzugeben.

6.2. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

6.3. Liegt eine rechtzeitig erhobene und berechtigte Mängelrüge vor, erfolgt die Gewährleistung nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung (§§ 922 ff. ABGB).

6.4. Keine Haftung übernehmen wir für Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung der Ware, die Nichtbefolgung von Anweisungen, Eingriffe durch Dritte, eine nicht ordnungsgemäße Lagerung oder durch natürliche Abnutzung verursacht werden.

7. Haftungsbeschränkung

7.1. Soweit keine Personenschäden betroffen sind, haften wir ausschließlich für Schäden, die auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind.

7.2. Die Höhe unserer Haftung ist grundsätzlich mit dem Wert des jeweiligen Auftrages begrenzt. Alternativ ist die Haftung auf die Höhe der bestehenden Deckung unserer Haftpflichtversicherung beschränkt.

7.3. Eine Ersatzpflicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.

7.4. Wird zwischen den Vertragsparteien eine Pönale vereinbart, ist diese als pauschalierter Schadenersatz anzusehen. Weitere darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

8. Vertragsrücktritt

8.1. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ausschließlich bei einem wesentlichen Leistungsverzug und nach vorheriger schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist zulässig.

8.2. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn

  • eine für uns wesentliche Fertigungsleistung nachträglich unmöglich oder unzumutbar wird;

  • sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern;

  • der Kunde trotz erfolgter Mahnung mit einer fälligen Zahlung weiterhin in Verzug bleibt.

8.3. Im Fall eines berechtigten Rücktritts unsererseits bleiben allfällige Ansprüche auf Schadenersatz ausdrücklich vorbehalten.

9. Muster und Prototypen

9.1. Die Erstellung von Kostenvoranschlägen für Muster oder Prototypen erfolgt entgeltlich. Dies gilt auch dann, wenn im Anschluss kein weiterer Auftrag zur Serienfertigung erteilt wird.

9.2. Ein angefertigtes Muster dient als verbindliche Grundlage und Vorlage für die anschließende Serienfertigung.

10. Vertraulichkeit und Umgang mit Unterlagen

10.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über sämtliche Informationen, von denen sie im Zuge der Geschäftsbeziehung Kenntnis erlangen, Stillschweigen zu bewahren und diese vertraulich zu behandeln.

10.2. Von uns übermittelte oder erstellte Unterlagen, insbesondere technische Dokumentationen, Zeichnungen und Pläne, dürfen ausschließlich für interne Zwecke des Kunden verwendet werden. Eine Übermittlung oder sonstige Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

11. Datenschutz

11.1. Personenbezogene Daten werden von uns ausschließlich unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des DSG, verarbeitet.

11.2. Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen:

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12. Schlussbestimmungen

12.1. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine rechtlich zulässige Regelung treten, die dem mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgten, wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

12.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.3. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht am Sitz der MSM Metal Parts GmbH als Gerichtsstand vereinbart.

MSM Metal Parts GmbH

Stand: September 2026